eidestattliche Versicherung

Welche Bedeutung hat die eidesstattliche Versicherung?

Im Rahmen des Mahnverfahrens fällt immer wieder der Begriff „eidesstattliche Versicherung“. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die den Schuldner dazu zwingt, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Bis ein Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgeben muss, ist es ein langer Weg. Zunächst einmal setzt dieser Vorgang voraus, dass es einen Gläubiger gibt, der von einem Schuldner eine berechtigte Forderung erstattet haben möchte. Außerdem muss der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen sein. Weiterhin ist für die Beantragung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner der Erlass eines Mahnbescheides und eines Vollstreckungsbescheides Voraussetzung. Wird die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt, so erhält der Schuldner einen Termin von dem zuständigen Gerichtsvollzieher.

Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss von dem Schuldner abgegeben werden. Hierbei muss er offenlegen, ob er über Geld, Immobilien oder Grundstücke, Wertpapiere, Schmuck oder andere Wertgegenstände verfügt. Entzieht er sich dieser Verpflichtung, indem er nicht zu dem Termin der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erscheint, so kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. So kann es einem Schuldner im ungünstigen Fall passieren, dass er bei der nächsten Verkehrskontrolle oder am Arbeitsplatz erleben muss, dass dieser Haftbefehl vollstreckt wird. Dies dient dazu, dass er seine eidesstattliche Versicherung nun abgibt. Sehr wichtig ist, dass er wichtige Änderungen in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, die seit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingetreten sind, dem Gläubiger bzw. dem zuständigen Gerichtsvollzieher mitteilt. Auch Erbschaften und wertvolle Schenkungen, wie zum Beispiel Schmuck, Wertpapiere und Immobilien, müssen mitgeteilt werden. Diese können dazu eingesetzt werden, um die Forderung zu tilgen, die der Grund für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gewesen sind. Allerdings hat die eidesstattliche Versicherung auch Auswirkungen. Der Schuldner wird als nicht kreditfähig eingestuft werden, da dieser Vorgang auch zusätzlich automatisch in der Schufa eingetragen wird.